Regelung bei Ablagevertrag
Rechtlich gesehen ist die Situation wie folgt: Normalerweise haftet der Shop, bei dem Sie bestellen, bis das Paket und Inhalt Sie unbeschadet erreicht haben. Erteilen Sie DHL, DPD & Co. eine Abstellgenehmigung, reicht diese Haftung nur bis zum Abstellort. Wählen Sie diesen deshalb mit Bedacht aus!